Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Ihr Fahrplan durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

einfach · neutral · rechtssicher

Was Sie wissen müssen!

  • Das HinSchG ist ab Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gültig und rechtsverbindlich
  • Jeder Meldekanal muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden gewährleisten. Das bedeutet für Sie, eine Rückverfolgung auf den Hinweisgebenden darf nicht nachweisbar sein
  • Grundsätze der DSGVO müssen beachtet werden
  • Am einfachsten ist es für Sie als Unternehmen, die Bearbeitung von Hinweisen einer Ombudsperson zu übergeben. Die SVG Sachsen und Thühringen bietet Ihnen die Leistung einer Ombudsperson an
  • Alle Hinweise müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bearbeitet, sowie den vorgeschriebenen Stellen gemeldet werden

Ihre Vorteile mit der SVG Sachsen und Thüringen

  1. Sie geben die Verwaltung, Wartung und Pflege einer digitalen Lösung, zur vertraulichen Bearbeitung von Hinweisen, in unsere Hände und brauchen keine eigene Plattform installieren
  2. Die SVG Sachsenund Thüringen bestätigt den Erhalt an den Hinweisgebenden innerhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Frist von 7 Tagen
  3. Die Bearbeitung des Hinweises geschieht in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggebenden innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 3 Monaten. Diese Zusammenarbeit erfolgt OHNE Nennung des Hinweisgebenden, um somit dem Ziel des HinSchG Folge zu leisten
  4. Wir garantieren eine digitale, lückenlose Dokumentation, Datensicherung und Archivierung der eingehenden Hinweise. Die Archivierung des zeitlichen Verlaufs der Hinweise erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Jörg Jendrzejewski

Vertrieb / Beratung Fördermittel

Tel.: 0351 8143-307

joerg.jendrzejewski@svg-dresden.de

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Ziel des HinSchG

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Missstände innerhalb der EU aufzudecken und gleichzeitig den Hinweisgebenden vor möglichen Repressalien zu schützen.

Hinweisgeber = Whistleblower

Die Hinweisgebenden werden nicht zivil- oder strafrechtlich verfolgt. Weitere Verstöße sollen unterbunden werden und somit die Rechtsdurchsetzung in der EU verbessert werden.

Beispiele für Missstände

Missstände, die ein Hinweisgebender anonym mitteilen kann sind zum Beispiel:

  • Steuerbetrug
  • Geldwäsche
  • Produktsicherheit
  • Verkehrssicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • Arbeitsrecht
  • Mobbing
  • Korruption, Bestechung
  • Diskriminierung
  • Belästigung
  • Sicherheitsvorschriften

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

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