Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Pflichtausbildung

Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Diesen Nachweis erlangen Sie bei uns über eine entsprechende Ausbildung einschließlich einer theoretischen und praktischen Prüfung. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ist der Bediener des Kranes vom Unternehmer schriftlich zu beauftragen.

 

LKW-Ladekran

Teilnehmerkreis:

Bedienpersonal für LKW-Ladekrane

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung
  • G25-Untersuchung (Eignungsfeststellung)

Dauer:

  • mit praktischen Vorkenntnissen: 1,5 Tage
  • ohne praktische Vorkenntnisse: 2 - 3 Tage

Termine:

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Brücken- und Portalkran (flurgesteuert)

Teilnehmerkreis:

Bedienpersonal für Brücken- und Portalkrane

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung
  • G25-Untersuchung (Eignungsfeststellung)

Dauer:

  • In der Regel 1 Tag (abhängig von der Teilnehmeranzahl und den praktischen Vorkenntnissen)

Termine:

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Jährliche Pflichtunterweisung für Krane

Die jährlichen Unterweisungen werden in der DGUV Vorschrift 1, § 4, Abs. 1 und im Arbeitsschutzgesetz § 12, Abs. 1 gefordert.

Dauer:

  • je nach Bedarf und Umfang, in der Regel 2 bis 4 Stunden

Termine:

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Seminarkalender

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Michaela Zölffel

Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-249

michaela.zoelffel@svg-dresden.de

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