Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Pflichtausbildung

Nach den Vorschriften und Grundsätzen der Berufsgenossenschaften (u. a. DGUV Vorschrift 68) benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug (Gabelstapler) arbeitet, eine entsprechende Unterweisung und muss diese nachweisen können. Diesen Nachweis erlangen Sie bei uns über eine entsprechende Ausbildung einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ist der Fahrer vom Unternehmer mit der Führung des Flurförderzeug (Gabelstapler) schriftlich zu beauftragen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung
  • G25-Untersuchung (Eignungsfeststellung)

Inhalte:

  • Theorie - Rechtliche Grundlagen, Sicherheitsbestimmungen, Gerätetechnik, etc.
  • Praxis - Umgang mit Lasten, Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001, etc.
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dauer:

  • mit praktischen  Vorkenntnissen: 2 Tage
  • ohne praktische Vorkenntnisse: 3 Tage

Termine:

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Jährliche Pflichtunterweisung

Gemäß der DGUV Vorschrift 1, § 4, Abs. 1 und des Arbeitsschutzgesetz  § 12, Abs. 1 müssen vom Unternehmen in Betrieben beauftragte Gabelstaplerfahrer mindestens einmal jährlich über den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallgefahren, Maßnahmen zu deren Verhütung usw. unterwiesen werden.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • etc.

Dauer:

  • je nach Bedarf und Umfang, in der Regel 2 bis 4 Stunden

Termine:

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Jana Krüger

Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-279

jana.krueger@svg-dresden.de

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