Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Was Sie als Unternehmer vom Gefahrgut mindestens wissen sollte!

Seminardauer:

ca. 3 Stunden

Seminarziel:

Sie befördern in Ihrem Unternehmen hin und wieder Gefahrgut und schicken Ihre Fahrer regelmäßig zur Schulung, um den ADR-Schein weiterhin zu erhalten. Doch damit sind Ihre Pflichten als Unternehmer im Hinblick auf das Gefahrgutrecht noch nicht erfüllt. Wir wollen Sie in diesem Seminar informieren, denn Nichtwissen schützt nicht vor Strafen/Bußgeldern.

Seminarinhalt:

  • Übersicht über die geltenden Gesetze/Verordnungen
    • GGVSEB
    • ADR
  • Stellung des Transportunternehmers in der Gefahrgutbeförderungskette
  • Daraus resultierende Pflichten und Verantwortlichkeiten
    • nach §§ 19 GGVSEB
    • Unfallbericht nach 1.8.5 ADR
    • Bußgelder nach §  37 GGVSEB/RSEB Anlage 7
  • Kurzfassung einiger Punkte des Gefahrgutrechts
    • Gefahrgutklassen
    • mitzuführende Begleitpapiere
    • Kennzeichnung der Fahrzeuge
    • Mitzuführende Ausrüstung
    • Zusammenladeverbote
  • Pflichten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Fördermöglichkeiten:

  • Förderprogramm "Weiterbildung" vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehem. BAG) für Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen.

Termine: in unserem Seminarkalender und auf Anfrage

Hinweis: Gern können wir auch Ihr Personal im Rahmen der Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR schulen.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Jana Krüger

Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-279

jana.krueger@svg-dresden.de

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