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FACHKUNDE für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV

Unsere Lehrgänge sind unter der Nr. LGS 09 durch die Landesdirektion Sachsen anerkannt.

Notwendig für Betreiber von:

  • genehmigungsbedürftigen Anlagen (wo pro Kalenderjahr > 100 t gefährliche Abfälle oder > 2.000 t nicht gefährliche Abfälle anfallen),

  • Deponien,

  • Krankenhäuser und Kliniken (wo pro Kalenderjahr > 2 t gefährliche Abfälle anfallen), 

  • Abwasserbehandlungsanlagen (der Größenklasse 5)

  • sowie viele weitere Hersteller und Vertreiber, aber auch Betreiber von Rücknahmesystemen.

  • Siehe hierzu § 2 AbfBeauftrV

Lehrgangsdauer:

  • 40 Unterrichtseinheiten (= 5 Tage)

Lehrgangsinhalt:

  • Vorschriften des Abfallrechts
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohl-verträglichen Beseitigung von Abfällen
  • sowie zusätzlich: Bestellverfahren, Aufgaben, Stellung im Unternehmen, Anforderung/Eignung, Haftung/Verantwortung des Betriebsbeauftragen für Abfall

Prüfung:

  • Keine, es finden interene Test satt.

Hinweis:

  • Nach § 9 AbfBeauftrV ist eine Auffrischung/Fortbildung aller 2 Jahre nötig.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Steffi Herbst

in Sachsen / Sachbearbeiterin

Tel.: 0351 8143-241

steffi.herbst@svg-dresden.de

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