Sie sind nicht alleine da draußen:
Wir begleiten Sie, mit Sicherheit!

Schulung von beauftragten und verantwortlichen Personen nach Kap. 1.3 ADR und in Verbindung mit Abschn. 8.2.3 ADR

Alle Beschäftigten (egal ob Weisungsberechtigte oder Weisungsempfänger) in Ihrem Unternehemen, welche mit Aufgaben hinsichtlich Gefahrgut betraut sind, müssen wiederholend zu ihren Pflichten unterwiesen werden.

Angesprochener Personenkreis:

  • Absender
  • Empfänger
  • Verlader
  • Belader
  • Befüller
  • Verpacker
  • Lagerpersonal
  • Beförderer (Frachtführer)
  • Disponenten
  • Fahrzeugführer, welche keine ADR-Schulungsbescheinigung benötigen (u. a. beim Transport nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR - 1000 Punkte-Regelung)

Schulungsdauer:

  • je nach Bedarf und Umfang
  • in der Regel 3 - 5 Unterrichtseinheiten

Termine:

  • je nach Ihrem Bedarf
  • in einem unserer SVG Schulungs- bzw. Regionalzentren in Sachsen und Thüringen oder
  • in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung

Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot speziell an Ihr Unternehmen angepasst.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

René Fischer

Gefahrgutbeauftragter

Tel.: 0341 20094-730

rene.fischer@svg-dresden.de

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Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

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